zu Bild 5: Der neu geschaffene, frei zugaengliche, "Huegel" ist beliebtes Objekt fuer die Jugend.
Dort kann man super abwaerts mit einem Mountainbike oder bei Schnee mit einem Kunststoffrodel ueber die
Betonbegrenzung hinweg auf den geteerten Horst-Salzmann-Weg "fliegen".
Schrammen und Verletzungen bleiben bzw. blieben nicht aus.
zum obigen Bild 6 "Gefahrenstelle ...": Radfahrer, insbesondere Kinder und Senioren sowie einige Rad-Rambos, die von der rechten Seite den Horst-Salzmann-Weg bergab herunterkommen, sind aufgrund der Buesche oft erst spaet sichtbar. Erschwerend kommt das Fehlen einer Furtmarkierung (siehe Bild 7) hinzu. Deshalb bremsen die Radfaherer sehr haeufig erst auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg der St.-Augustinus-Str. Demzufolge werden immer wieder Gefahrensituationen ausgeloest, die in einigen Faellen sogar zu Blessuren fuehren bzw. gefuehrt haben.
Hierzu die schriftliche Stellungnahme des Gartenbauamtes der Stadt Muenchen vom 27. April.2023 hierzu: Der Horst-Salzmann-Weg ist mit einem kleinen Verkehrsschild „Vorfahrt gewaehren!“ ausreichend beschildert. Radfahrer*innen, die vom Horst-Salzmann-Weg kommen, muessen hier beim Queren der Vorfahrtstrasse ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Allerdings geht es hier nicht um das Ueberqueren der Vorfahrtstrasse, sondern um den gemeinsamen Fuss- und Radweg der parallel zur St.-Augustinus-Str. verlaeuft, auf dem die Radfahrer*innen vom Horst-Salzmann-Weg kommend, oft erst dort stoppen. Schon eine Furtmarkierung wuerde die Problematik entschaerfen.
Die zusaetzliche indirekte Botschaft, speziell an Kinder, lautet also: Lernt fruehzeitig die Bedeutung von Verkehrszeichen, wie z. B. VZ 205 und befolgt diese. Erwachsene kennen im Grunde das kleine Verkehrsschild. Dennoch ist es schon eigenartig, dass trotz dieses "Wissens" es immer wieder zu kritischen Situationen, auch mit Erwachsenen, an dieser Stelle kommt.
Vielleicht waere es einfach angebracht, wenn die Strassenverkehrsbehoerde und das Gartenbaureferat gemeinsam mehr auf
situationsbedingtes, menschliches Verhalten eingehen koennten. Sich nur auf Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) zu
berufen bringt wenig, vor
allem dann, wenn Kinder und Senioren betroffen sein koennen.
Es soll manchmal schon helfen, wenn man sich die
Situation vor Ort, also in der Realitaet, direkt anschaut. Dabei koennte eventuell auch auffallen, dass eine
Furtmarkierung an dieser Stelle durchaus sinnvoll waere.
Nach etwa vier Jahren illustriert das linke Foto ein anderes Extrem, im Vergleich zum oben genannten Bild 6 bezueglich der "Gefahrenstelle durch eingeschraenkte Sicht". Respekt, endlich hat jemand doch etwas nachgedacht.
Weitere Beispiele zu den erstellten Vorschriften
bzw. Regeln des Gartenbauamtes. Wahrscheinlich wurde bzw. wird hier ebenfalls frei nach Matth. 6,3 vorgegangen.

Auszug aus der Infotafel fuer die Spaziergaenger: "Helfen Sie mit: .....Entlang der Pfade und Wege koennen Sie aus naechster Naehe diese Naturschaetze beobachten und fotografieren ...."
Allerdings wird hier indirekt vom Betreten und nicht Befahren gesprochen. Deshalb haelt sich vermutlich das Gartenbauamt auch nicht an ihre eigenen Regeln.
Ausgerechnet am meist frequentierten Zugang zum Gelaende wurde der Hundekotbeutelspender entfernt.
a) Die logische Folge davon ist, dass die anderen aufgestellten Hundekotbeutelspender schneller
leer werden und
b) die Bitte des Gartenbauamtes nach einer Reinhaltung des Parks und damit auch den Hundekot ordnungsgemaess
zu entsorgen, wird durch die unzureichende Anzahl an Beutelspendern,
zumindest teilweise, ad absurdum gefuehrt.
Ebenfalls schriftliche Stellungnahme des Gartenbauamtes der Stadt Muenchen vom 27. April.2023 hierzu: .... Der Hundekotbeutelspender hatte aufgrund der Abboeschung bei der Umgestaltung des Weges hier keinen geeigneten Platz mehr und wurde um etwa 150 m noerdlich an die naechste Weggabelung versetzt.
Meiner Erinnerung nach, gab es den Hundekotbeutelspender (150 m noerdlich ) schon vor der Umgestaltung des Weges. Aktuell ist es fuer mich schwierig zu verstehen, inwieweit das mit der Abboeschung zusammenhaengt. Speziell an dieser Stelle (lt. Bild 9) hat sich vor der neuen Weggestaltung so wenig veraendert, dem eine Entfernung damals widersprach und heute einer neuen Anbringung eines Hundekotbeutelspenders widersprechen wuerde. Wie dies aussehen koennte, zeigen Bild 10 und 11 speziell in diesem Park einfache praktikable Loesungen, abgesehen von den Schmierereien.
Der Wegweiser mit der Angabe "... Gartenstadt Trudering 0,8" steht direkt neben der Infotafel (Bild 8) in Gartenstadt
Trudering. Wo befindet sich nun der ortsfremde Leser des Wegweisers? Das Schild suggeriert, dass er ausserhalb von
Gartenstadt Trudering ist. Was ist nun 0.8 km entfernt? Beginnt da Gartenstadt Trudering? Welche verdrehte Logik
steckt hier dahinter?
Innerhalb von Muenchen gibt es auch kein
Schild, das zur Stadt Muenchen zeigt, wenn nicht ein anderer Ort, wie z. B. Muenchen in der Gemeinde Hirschbach
(Oberpfalz), gemeint sein sollte (Bild 12).
Es ist schon erstaunlich, was man in einem Umkreis von knapp 10 m so alles produzieren kann.
Nur ein Satiriker koennte auf die Idee kommen, dass die eigenartigen Denkstrukturen - in diesem Kontext hier im Muenchner
Osten - bereits in der Gegend des Dorfes Muenchen in der Oberpfalz bekannt sind. Wird dies moeglicherweise mit dem
Verkehrsschild "Sackgasse" und dem Hinweis "keine Wendemoeglichkeit ...." angedeutet?
Oder sollte das Schild einfach nur den Weg zur Landeshauptstadt Muenchen zeigen?
Das linke Bild zeigt die geraeumte Bushaltestelle. Das rechte Bild zeigt, wie man am schnellsten den Schnee an der Haltestelle los wird. Man schiebt ihn einfach in den urspruenglich - halbwegs freien - Fussweg. Hauptsache die Bushaltestelle ist geraeumt. Welche heiklen Herausforderungen der Fahrgast dann damit hat, die Haltestelle zu erreichen, scheint bzw. schien egal zu sein
